Grobe Ersteinschätzung nach der aktuellen Faustregel für private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG): Haltefrist über 1 Jahr = i.d.R. steuerfrei; darunter zählt der Gewinn zu den "sonstigen Einkünften" und ist steuerfrei, solange die Summe aller solcher Gewinne im Jahr unter der Freigrenze von 1.000 € bleibt (wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil).
Keine Steuerberatung. Dies ist eine vereinfachte Faustregel-Rechnung ohne Berücksichtigung von Sonderfällen (z.B. Staking/Lending-Auswirkung auf die Haltefrist, FIFO/Verbrauchsreihenfolge bei mehreren Käufen, Verlustverrechnung). Für eine verbindliche Einschätzung immer einen Steuerberater konsultieren.